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From the magazine ZKE-RMA 2/2024 | S. 129-129 The following page is 129

Präventive Ausschreibung eines Kindes zur Verhinderung einer internationalen Kindesentführung

Droht eine internationale Kindesentführung, kann als mögliche Schutzmassnahme eine Ausreisebeschränkung angeordnet und das gefährdete Kind zusätzlich präventiv in Polizeifahndungssystemen (RIPOL, SIS und/oder Interpol) ausgeschrieben werden.

Durch eine präventive Ausschreibung kann die zuständige KESB bzw. das zuständige Gericht in der Schweiz das widerrechtliche Verbringen von Kind(ern) verhindern. Mögliche Verfahren bezüglich des Kindesschutzes bzw. des Sorgerechts können so in der Schweiz weitergeführt werden. In einem Fall internationaler Kindesentführung unter dem HKÜ1 und dem BG-KKE2, kann auch das für die Rückführung angerufene Schweizer Gericht bei Fluchtgefahr eine präventive Ausschreibung anordnen.

Die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte zentrale Behörde für internationale Kindesentführungen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei ein Merkblatt zur präventiven Ausschreibung erarbeitet. Dieses soll die Arbeit der Gerichte und…

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