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From the magazine ZKE-RMA 3/2024 | p. 142-152 The following page is 142

Alternierende Obhut – wie weiter?

Der Gesetzgeber hat mit den letzten Revisionen im Kindesrecht eine Verwirrung mit den Begriffen «elterliche Sorge», «Obhut», «Betreuungsanteile» und «persönlicher Verkehr» geschaffen. Zudem geht er noch immer von der Vorstellung der «Zuteilung» der Kinder aus. Zugeteilt werden indessen Sachen, nicht Kinder. Vielmehr geht es um eine Neuverteilung der elterlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Entsprechend gibt es auch nicht eine Hauptbeziehung zu einem Elternteil und nur eine Nebenbeziehung zum andern. Beide Beziehungen sind vielmehr gleich wichtig. Eine gleichberechtigte Aufteilung der Kinderbelange ist schon nach dem geltenden Recht möglich. Die Gesetzgebung sollte aber diesem Umstand besser Rechnung tragen.

Garde alternée – comment poursuivre ?

Lors des dernières révisions du droit de la filiation, le législateur a créé une confusion entre les termes « autorité parentale », « garde », « participation à la prise en charge » et « relations personnelles ». Il recourt…

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