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From the magazine ZKE-RMA 3/2024 | S. 210-213 The following page is 210

Akteneinsicht in Beistandschaftsdossier

Aus der Beratungspraxis des SVBB1

Gesuche um Einsicht in das Dossier eines laufendes Beistandschaftsmandats beurteilt die Beistandsperson, welche das Mandat führt und die diesbezüglichen Akten eigenverantwortlich erstellt. Betroffene haben grundsätzlich volles Einsichtsrecht in die eigenen Akten, nicht aber in Akten, welche andere Personen betreffen. Namentlich in Kindesschutzfällen muss die Beistandsperson gut abwägen, was ihr im Vertrauen auf ihre Verschwiegenheit vom Kind oder einem Elternteil zugetragen wurde, und was ihr in ihrer Funktion als Vermittlerin und Botschafterin anvertraut wurde mit dem Ziel, in strittigen Angelegenheiten eine Lösung zu finden. Auch hinsichtlich der Bearbeitung von Akteneinsichtsbegehren gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Gegen den Entscheid der Beistandsperson, Akten unter Verschluss zu halten oder Einsicht zu gewähren, können die Betroffenen die KESB anrufen.

Consultation du dossier de la curatelle

Les demandes de consultation du dossier dans le cadre d’un mandat de curatelle…

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